Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie zu unserem „Hämatologischen Quartett“ am 19. Juni 2021 einladen. Von den Anfang Juni stattfindenden Kongressen ASCO und EHA werden aktuelle Neuerungen in Diagnostik und Therapie der vier hämatologischen Erkrankungen CLL, MM, DLBCL, ITP vorgestellt und mit klinischen Falldiskussionen verbunden.

Nutzen Sie gern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und diese Neuerungen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren.

Wir freuen uns auf Ihren virtuellen Besuch und hoffen, Sie zur nächsten Veranstaltung persönlich wiederzusehen!

Mit freundlichen Grüßen
MedConcept-Veranstaltungsteam

19. Juni 2021, 9-13 Uhr
virtuell

MedConcept – Gesellschaft für medizinische Projekt mbH

Dr. med. Ingo Schwaner
Onkologische Schwerpunktpraxis
Kurfürstendamm, Berlin
Dr. Dr. Annamaria Brioli
Klinik für Innere Medizin,
Universitätsmedizin Greifswald

Dr. med. Georg-Nikolaus Franke
Klinik und Poliklinik für Hämatologie,
Zelltherapie und Hämostaseologie,
Universitätsklinikum Leipzig

Roald Pfannes
Klinik für Innere Medizin,
Städtisches Klinikum Dessau

Dr. med. Ingo Schwaner
Onkologische Schwerpunktpraxis
Kurfürstendamm, Berlin

Dr. med. Thomas Stauch
Median Adelsberg-Klinik Bad Berka

Für die Veranstaltung werden Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Brandenburg beantragt.

Sponsoren

Organisatorische Hinweise und Teilnahmebedingungen

Um Ihre Teilnahme an dem Kurs sicherzustellen, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Anmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich oder elektronisch (Fax, E-Mail, Post oder online unter www.medconcept.org) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt einmalig. Sofern eine Fortbildungsreihe aus mehreren Kurszyklen besteht (z. B. BNGO Curriculum „Onkologie“ und „AGO-Zertifizierungskurs“) gilt die einmalige Anmeldung verbindlich für alle hiervon umfassten einzelnen Kurszyklen.

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen verbindlich an:

  • Die Teilnahmegebühr (welche bei Fortbildungsreihen, wie z. B. BNGO Curriculum „Onkologie“ und „AGO-Zertifizierungskurs“ pro Kurszyklus berechnet wird) sowie die Gebühr für eventuell die Veranstaltung betreffende Zusatzleistungen ist im Voraus und sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Übersendung unserer Rechnung gilt gleichzeitig als Bestätigung des Zustandekommens des Vertrages.
  • Ist der Betrag nicht spätestens 4 Wochen nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Konto eingegangen, verfällt die Anmeldung, d. h. der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung der fristgerechten Zahlung geschlossen. Eine erneute Anmeldung ist möglich.
  • Sofern eine Anmeldung erst weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn (bzw. bei Fortbildungsreihen vor Beginn des jeweiligen Kurszyklus) erfolgt, ist die Teilnahmegebühr sowie die Gebühr für eventuell die Veranstaltung betreffende Zusatzleistungen ebenfalls in jedem Fall vor der Veranstaltung (bzw. bei Fortbildungsreihen bis vor dem jeweiligen Kurszyklusbeginn) zu entrichten. Spätestens ist dies vor Ort – dann jedoch unter Entstehung von dadurch eventuell zusätzlich höheren Gebühren - möglich.
  • Ein Rücktritt von der Anmeldung zur Veranstaltung (ohne Geltung des Widerrufsrechtes) muss schriftlich oder elektronisch erfolgen (Fax, E-Mail, Post). Bei einem Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (bei Fortbildungsreihen vor dem jeweiligen Kurszyklus) werden dem Teilnehmer 100 % der Teilnahmegebühren sowie die Gebühren für eventuell die Veranstaltung betreffende Zusatzleistungen abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € erstattet. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung (bei Fortbildungsreihen vor dem jeweiligen Kurszyklus) werden dem Teilnehmer 50 % der Teilnahmegebühren sowie die Gebühren für eventuell die Veranstaltung betreffende Zusatzleistungen erstattet. Bei einer späteren Abmeldung, bei Nichterscheinen des Teilnehmers zur Veranstaltung (bei Fortbildungsreihen zum jeweiligen Kurszyklus) oder dem vorzeitigen Beenden der Teilnahme sind die vollen Teilnehmergebühren sowie die Gebühren für eventuell die Veranstaltung betreffende Zusatzleistungen zu entrichten.
  • Eine Vertretung des Teilnehmers durch eine Ersatzperson ist möglich. Die Benennung einer Ersatzperson ist bis eine Woche vor der Veranstaltung (bei Fortbildungsreihen bis eine Woche vor dem jeweiligen Beginn des Kurszyklus) kostenfrei möglich. Erfolgt die Benennung der Ersatzperson 7 Wochentage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn (bei Fortbildungsveranstaltungen bis vor Beginn des jeweiligen Kurszyklus) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
  • Entstehende Kosten die vom Teilnehmer zu verantworten sind, u. a. Rückbuchungen durch fehlerhafte Angaben bei Bankverbindungen, Kreditkartendaten etc., können an den Teilnehmer weiterberechnet werden.
  • Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bzw. bei Fortbildungsreihen einzelne Kurszyklen oder Teile der Veranstaltung zu verschieben, abzusagen, den Veranstaltungsort zu verlegen oder die Veranstaltung als hybrides oder virtuelles Veranstaltungsformat durchführen, sofern Gründe vorliegen, die wir nicht selbst zu vertreten haben, wie z. B. Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt, unzureichende Teilnehmeranzahl etc.. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchzuführen.
    Es wird davon ausgegangen, dass die Veranstaltung als Präsenzveranstaltung durchgeführt wird. Sollte im Falle einer pandemischen Lage i. S. des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder aus sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere bei höherer Gewalt die geplante Veranstaltung am geplanten Veranstaltungsort nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, sind wir berechtigt, wahlweise den Veranstaltungstermin zu verschieben und/oder den Veranstaltungsort zu ändern oder die Veranstaltung zum geplanten Termin als hybrides oder als virtuelles Veranstaltungsformat durchzuführen. Ein Recht des Teilnehmers sich deshalb vom Vertrag zu lösen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Verpflichtung die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt ganz oder teilweise digital (hybrid) durchzuführen, besteht für uns ausdrücklich nicht. Es gilt als vereinbart, dass als höhere Gewalt auch die Empfehlung von staatlicher Seite (egal ob Ausland oder Inland durch Bund, Länder, Ministerien, Behörden) gilt, die Veranstaltung nicht durchzuführen, (z. B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung). Es gilt ferner als vereinbart, dass höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der Behörden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben, wirtschaftlich unzumutbar ist und wir uns hierauf berufen. Es wird als widerleglich vermutet, dass wir uns auf höhere Gewalt berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Nachbarstaat oder Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Im Sinne Ihres und unseres Gesundheitsschutzes sowie der Teilnehmer und sonstigen Mitwirkenden, wird vereinbart, dass als höhere Gewalt auch gilt, wenn eine Person solche Krankheitssymptome aufweist, die nach den Vorgaben des RKI oder einer staatlichen Stelle zu einem zwingenden oder empfohlenen Ausschluss von der Veranstaltung führen und wenn diese Person nicht zumutbar durch eine andere Person ersetzt werden kann. Wird einem Teilnehmer der Eintritt oder die weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigert und beruht diese Verweigerung auf einer behördlichen Auflage, dass Personen mit Krankheitssymptomen nicht teilnehmen dürfen, so gilt der Umstand als höhere Gewalt. Behaupten Sie als Teilnehmer vor Ort oder ohne Erscheinen das Vorliegen von Krankheitssymptomen, können wir die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme aufgrund behördlicher Auflage nicht möglich wäre. Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern, oder anderen Beteiligten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an der Veranstaltung absagen und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung mit der Rechtsfolge der höheren Gewalt abzusagen. Es gilt ferner als vereinbart, dass als höhere Gewalt auch der Absagegrund „Pietät“ gilt. Aus Pietätsgründen können wir die Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Veranstaltung in der Öffentlichkeit als pietätslos wahrgenommen werden würden. Indiz hierfür wäre z. B. wenn in der Region, in der die Veranstaltung stattfindet, sich ein schwerer Unfall oder schwerer Vorfall ereignet hat, der zu Sondersendungen im TV und Radio führt, oder Trauerbeflaggung angeordnet ist, oder andere Veranstaltungen in der Region aus demselben Grund abgesagt werden.Die Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmer über eine Verschiebung, Verlegung, Absage oder Umwandlung in ein hybrides oder virtuelles Veranstaltungsformat erfolgt an die in der Anmeldung angegebene Adresse zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Bekanntwerden derartiger Gründe bei uns. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei einer Absage zurückerstattet. Im Falle der Umwandlung der Veranstaltung in ein virtuelles oder hybrides Format, werden nur die tatsächlichen Kosten für die nicht in Anspruch genommene(n) Übernachtung(en) erstattet. Die Erstattung weiterer Beiträge und Kosten ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ferner ausgeschlossen. Ist die Veranstaltung von vornherein als sog. hybride Veranstaltung angekündigt und kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ausschließlich virtuell durchgeführt werden, so hat der Teilnehmer mit Ausnahme der tatsächlichen Kosten für die nicht in Anspruch genommene(n) Übernachtung(en) keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns.
  • Für die Anmeldung zum AGO – Zertifizierungskurs gilt zusätzlich folgendes: Zur Erlangung des AGO-Zertifikates wird zum Abschluss der gesamtes Zyklen eine TED-Abschlussprüfung durchgeführt. Der Teilnehmer hat das Recht zu einer einmaligen kostenlosen Nachprüfung.

Organisatorische Hinweise – Stand: Januar 2021

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen bestätigt der Teilnehmer ebenfalls die folgenden organisatorischen Hinweise zur Kenntnis genommen zu haben:

  • Während der Veranstaltung können Fotos entstehen. Diese können für kommerzielle Zwecke genutzt und für Werbemaßnahmen öffentlich gemacht werden.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort. Es gilt als Bedingung der Einlassberechtigung, dass der Teilnehmer diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthaltes in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann. Die Hygieneregeln und Auflagen senden wir Ihnen auf Nachfrage gern zu.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Wir gehen davon aus, dass unsere Veranstaltungen ausschließlich berufsbezogener Natur sind. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB ist deshalb ausgeschlossen, da Sie kein Verbraucher sind.

Widerrufsrecht für Verbraucher: Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

MedConcept GmbH, Friedenstraße 58, 15366 Neuenhagen, Telefax: 03342 / 42689 – 40, info@medconcept.org

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Stand: Januar 2021